Richtlinien für den Ausfall des PC
Bitte beachten Sie im Falle des Ausfalls datentechnischer Geräte unbedingt folgende Richtlinien:

Wenn der Computer nicht arbeitet, müssen auch Sie nicht arbeiten!

Computerausfallzeiten gelten lt. § 128 des Betriebserschlaffungsgesetzes als Pausenzeiten.

Benutzen Sie um Himmels willen keine Schreibmaschine!
Korrespondenz kann warten, bis sich Ihr elektronischer Knecht wieder zurückmeldet.

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