Richtlinien für den Ausfall des PC
Am Donnerstag, 10. Jan 2008 im Topic 'Lustig'
Bitte beachten Sie im Falle des Ausfalls datentechnischer Geräte unbedingt folgende Richtlinien:
Wenn der Computer nicht arbeitet, müssen auch Sie nicht arbeiten!
Computerausfallzeiten gelten lt. § 128 des Betriebserschlaffungsgesetzes als Pausenzeiten.
Benutzen Sie um Himmels willen keine Schreibmaschine!
Korrespondenz kann warten, bis sich Ihr elektronischer Knecht wieder zurückmeldet.
Wenn der Computer nicht arbeitet, müssen auch Sie nicht arbeiten!
Computerausfallzeiten gelten lt. § 128 des Betriebserschlaffungsgesetzes als Pausenzeiten.
Benutzen Sie um Himmels willen keine Schreibmaschine!
Korrespondenz kann warten, bis sich Ihr elektronischer Knecht wieder zurückmeldet.